Lastschriften Teil 1

Lastschrift-Mandate

Um SEPA-Lastschriften durchführen zu können, muss eine Genehmigung des Schuldners vorliegen. Diese Berechtigung wird Mandat genannt.

Da die Mandatsdaten zusammen mit der Buchung nur noch auf elektronischem Weg an die Bank übertragen werden, ist es unerlässlich, die Mandate auch im FinanzManager zu hinterlegen.

 

Die SEPA-Lastschrift im privaten Bereich (Einzug von Mieten, Vereinswesen) nennt man Basislastschrift oder Core. Die Firmenlastschrift wird auch als Business to Business (B2B) bezeichnet.

 

Liegt Ihnen im privaten Bereich eine Einzugsermächtigung vor, so gilt sie auch unter SEPA und kann als Mandat weiterverwendet werden.

 

Falls Sie im geschäftlichen Bereich Lastschriften einziehen, müssen Sie die hier üblicherweise verwendeten Abbuchungsberechtigungen als Mandat erneuern, auch wenn Sie Ihnen bereits in schriftlicher Form vorliegen.

 

Sowohl die Basis-, als auch die Firmenlastschrift kann als einmalige oder als wiederkehrende Lastschrift erstellt werden. Entsprechendes gilt für die zugrunde liegenden Mandate.

 

Wie Sie im FinanzManager Mandate einrichten können finden Sie hier in der Hilfe