Gläubiger-Identifikation

Gläubiger-Identifikation

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift.

Sie wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (engl. SEPA Direct Debit, kurz SDD) verwendet.

Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten.

 

Aufbau

SEPA-weit ist die Gläubiger-Identifikationsnummer maximal 35 Stellen lang und hat folgenden Aufbau:

 

  • Stellen 1–2: jeweiliger ISO-Ländercode (2 Stellen, z. B. DE, AT usw.),

  • Stellen 3–4: Prüfzahl (2 Stellen analog zur IBAN-Prüfzahl gemäß ISO 13616:2007),

  • Stellen 5–7: alphanumerische, dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die von dem Gläubiger selbst z. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen vergeben werden kann, und die nicht in die Prüfziffernberechnung eingeht,

  • Stellen 8–35 (max.): nationales Identifikationsmerkmal.

 

Die Länge des nationalen Identifikationsmerkmals kann variieren und beträgt maximal 28 Stellen. Ab der Stelle 5 dürfen folgende Zeichen vorkommen:

 

Buchstaben a-z A-Z

Ziffern 0-9

weitere Zeichen: + ? / - : ( ) . , '

 

Deutschland

Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren.

 

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:

 

  • DEppZZZ0nnnnnnnnnn

 

Für Testzwecke stellt die Bundesbank folgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekter Prüfnummer bereit:

 

  • DE98ZZZ09999999999