Überblick Liste Freistellungsaufträge

Überblick Liste Freistellungsaufträge

Kapitaleinkünfte wie Guthabenzinsen oder Dividenden unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Es ist jedoch möglich, sich von dieser Steuer bis zu einem bestimmten Grenzwert befreien zu lassen.

Diese Steuerbefreiung erfolgt über den Freistellungsauftrag, den Sie der Bank oder dem Anlageinstitut auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular erteilen.

Ein Freistellungsauftrag sollte allen Banken und Anlageinstituten erteilt werden, bei denen Sie Kapitaleinkünfte beziehen.

In dieser Liste verwalten Sie Ihre Freistellungsaufträge. Dabei enthält jede fett gedruckte Zeile eine Bank bzw. ein Kreditinstitut. Darunter sind in Normalschrift die einzelnen Konten dieser Bank bzw. dieses Kreditinstituts aufgeführt.

Die Liste bezieht sich immer auf einen Kontoinhaber.

Haben Sie für Ihre Kinder eigene Freistellungsaufträge erteilt, sollten Sie für jedes Kind eine eigene FinanzManager-Datei anlegen und darin die Konten und die Freistellungsaufträge separat verwalten.

 

Liste
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In der Auswahlliste Inhaber können Sie einen bestimmten Kontoinhaber auswählen. Daraufhin werden nur die Konten des betreffenden Inhabers angezeigt. Den Inhaber eines Kontos können Sie ändern, indem Sie in der Kontenübersicht das betreffende Konto markieren und auf Ändern klicken.