Steuerlicher Höchstbetrag

Steuerlicher Höchstbetrag

Über Ansicht Freistellungsgrenze ändern können Sie den steuerlichen Höchstbetrag hinterlegen.

 

Dies ist der maximale Betrag, den die Summe aller Freistellungsaufträge einer Person bzw. eines Ehepaars zusammen nicht überschreiten darf.

 

Sind Sie verheiratet, wählen Sie den vollen Betrag aus (zurzeit 2.000, - €). Sind Sie ledig oder leben Sie getrennt, wählen Sie den halben Betrag (zurzeit 1.000, - €) aus.