SEPA-Überweisung
Nach dem 1. Februar 2014 muss jede Überweisung mit IBAN und – bei Auslandsüberweisungen – auch mit BIC versehen werden.
Nur private Verbraucher dürfen noch zwei Jahre länger, bis zum Februar 2016, die alte Kontonummer mit Bankleitzahl verwenden, da sich in diesem Fall die (meisten) Banken verpflichtet haben, eine Umrechnung vorzunehmen.
Der Aufruf einer SEPA–Überweisung erfolgt über den Schnellzugriff in der Menüleiste oder aus dem Zahlungsverkehr heraus.
Auch die Erfassung über das Kontoblatt in der Eingabezeile ist möglich.
Da es inzwischen nur noch SEPA-Überweisungen gibt, wurde der Präfix SEPA für alle Vorgänge entfernt.