Übersicht Überweisung

Übersicht Überweisung

Seit Anfang 2008 können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in allen SEPA-Teilnehmerländern per SEPA-Überweisung durchgeführt werden.

 

Ab Februar 2016 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern grundsätzlich ab.

Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert:

die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der Kontonummer und Bankleitzahl.

 

Auf den BIC kann bei Inlandsüberweisungen schon ab Februar 2014 verzichtet werden, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen erst ab Februar 2016.

Bei einer SEPA-Überweisung macht es keinen Unterschied, ob eine Euro-Überweisung in ein anderes SEPA-Teilnehmerland oder im Inland getätigt wird.

Bei beleglosen Überweisungen im Online-Banking, gilt die Vorgabe in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum, dass der Zahlungsempfänger bereits nach einem Bankarbeitstag über den Überweisungsbetrag verfügen kann.

 

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (z.B. britische Pfund oder dänische Kronen) gibt es weiterhin besondere Formulare (z.B. einer Auslandsüberweisung) und Bedingungen (z.B. Entgelte, Ausführungsfristen).

 

Die persönliche IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kontoauszügen ausgedruckt.

Vorbeugend sollten bei Auslandsbeziehungen rechtzeitig die entsprechenden Daten den Geschäftspartnern mitgeteilt bzw. von den Geschäftspartnern in Erfahrung gebracht werden.