Lastschrift Widerspruch

Lastschrift Widerspruch

Bei der in Deutschland weit verbreiteten Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren wird oft eine Frist von acht Wochen für die Rückgabe der Lastschrift genannt.

Diese Frist ist aber nur gültig in der Beziehung zwischen Banken.

Eine gesetzliche Regelung zur Rückgabefrist von Lastschriften in der Beziehung "Kunde zur Bank" wurde mit der SEPA-Lastschrift eingeführt.

 

Bei der Rückgabe von Lastschriften wird zum einen unterschieden zwischen berechtigten und unberechtigten Lastschriften und zum anderen zwischen den Lastschriftarten Direct Debit (vergleichbar mit der Einzugsermächtigung) und B2B Direct Debit (ansatzweise vergleichbar mit dem Abbuchungsauftrag), der Lastschrift zwischen Firmen.

 

Die Lastschrift Direct Debit kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

 

Liegt für die Lastschrift kein Mandat vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit.

Die Bank des Zahlungspflichtigen darf bei der "normalen" Lastschrift maximal 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit einer Belastung widersprechen (z.B. wegen Kontodeckung) und die Lastschrift zurückgeben.

 

Der Belastung einer Lastschrift B2B Direct Debit kann nur vor Fälligkeit widersprochen werden.

Die Bank muss daher vor der Belastung die Existenz eines Mandats prüfen.

Die Bank des Zahlungspflichtigen darf maximal 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit die B2B Lastschrift z.B. mangels Deckung zurückgeben.

 

Wenn nichts anders vereinbart wurde, muss für die Widerrufserklärung zwar keine bestimmte Form eingehalten werden.

Sinnvoll ist es jedoch, die Schriftform zu wählen."