Allgemein

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Die bisherige Lastschrift wird durch die SEPA-Lastschrift ersetzt.

Neben IBAN und BIC gibt es noch weitere Anforderungen, die bei der Umstellung erfüllt werden müssen.

Diese Anforderungen sind, in chronologischer Reihenfolge; in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben.

 

 

Bitte beachten Sie:

Die Informationen im Kapitel Lastschriften sind für Sie nur von Relevanz, falls Sie selbst Lastschriften, wie z.B. Vereinsbeiträge, einziehen.

 

Um Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie ein Konto besitzen, dass den Geschäftsvorfall SEPA-Lastschrift unterstützt. Nur wenn dies der Fall ist, finden Sie die neuen Funktionen zur SEPA-Lastschrift im FinanzManager vor.