Alternativ kann auch die Ausübung der Option durch den Käufer mit Barausgleich erfolgen.
In beiden Fällen zahlt der Optionsstillhalter einen Geldbetrag, um sich von den Verpflichtungen aus dem Optionsgeschäft zu lösen.
Bei der Glattstellung geht er ein kompensatorisches Gegengeschäft zu der ursprünglich eröffneten Optionsposition ein. Hat er z.B. eine Put-Option auf die Siemensaktie verkauft, so kauft er nun eine Put-Option mit den identischen Kontraktmerkmalen. Der Kauf kann zu einem Gewinn oder Verlust aus dem Optionsgeschäft führen, je nachdem, ob das Eingehen des Glattstellungsgeschäfts zu einem Betrag höher oder niedriger als der ursprünglich vereinnahmten Optionsprämie möglich ist.
Ebenso kann es zur Ausübung der Option durch den Optionskäufer kommen. In vielen Fällen erfolgt statt der faktischen Lieferung bzw. Abnahme des Optionsbasiswertes eine Ausgleichszahlung in bar.
Beide Fälle, Glattstellung und Ausübung mit Barausgleich (auch Cash-Settlement genannt), werden als Ausgabe gebucht:
In diesem Beispiel konnte der Anleger seine gesamte Optionsposition zu 800 Euro glattstellen. Er hat demnach einen Gewinn von 200 Euro erzielt, den der Bericht „Wertentwicklung“ oder „Ertragsübersicht“ anzeigen:
Zu beachten: Es könnte im vorliegenden Fall sein, dass der Optionsstillhalter für die 800 Euro nicht seine gesamte offene Position schließen konnte, sondern z.B. nur die Hälfte davon. Die Berichte würden in diesem Fall denselben Gewinn anzeigen. Dies ist so, weil der FinanzManager nicht ohne weiteres eine der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit abbilden kann, denn dies ist die noch offene Optionsposition wirtschaftlich betrachtet. Es kann sinnvoll sein, ein sog. Marginkonto als Verbindlichkeitenkonto anzulegen, wenn man die aktuellen finanziellen Risiken der noch offenen Optionspositionen abbilden will.