Allgemein

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Anleitung zur Verbuchung von Short-Optionsgeschäften

Eine Short-Option bedeutet für den Depotinhaber das Eröffnen einer Optionsposition, bei der er der sogenannte „Stillhalter“ bzw. der Emittent der Option ist. Typisch für solche Geschäfte ist, dass zunächst die Optionsprämie vereinnahmt wird, die zugleich den maximalen Gewinn aus dem Optionsgeschäft darstellt, und dass zeitlich später Aufwendungen für das Schließen der Position (sog. „Glattstellung“) oder für die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber dem Optionskäufer zu leisten sind. In manchen Fällen ist der Optionsstillhalter auch gegenüber dem Optionskäufer zur Lieferung oder Abnahme des Basiswertes, auf den die Option sich bezieht, z.B. eine Aktie, verpflichtet.

Short-Geschäfte in Optionen sind also grundsätzlich verschieden von Wertpapierkäufen und -verkäufen, bei denen das Wertpapier während der Haltedauer als Vermögenswert im Depot abgebildet wird. Anstelle eines Wertpapiers ist die noch nicht glattgestellte oder ausgeübte Short-Option also eine ungewisse Verbindlichkeit.

Folglich ist es empfehlenswert, Short-Optionsgeschäfte nicht als Wertpapiere zu buchen, auch wenn das prinzipiell durch Anlage eines neuen (fiktiven) Wertpapiers möglich wäre. Die Buchungen erfolgen aber im Kontext eines bestehenden Wertpapierdepots, so dass die Erlöse und Aufwendungen sich dort auch erfolgswirksam niederschlagen.

Die folgenden Geschäftsvorfälle im „Lebenszyklus“ einer Option können im FinanzManager abgebildet werden: