Hat der Optionsstillhalter z.B. eine Put-Option auf 10 Siemensaktien mit Ausübungspreis 150 Euro pro Aktie verkauft und die Option wird ausgeübt, so ist er zur Abnahme der Aktien zu eben diesem Preis verpflichtet. Der Optionskäufer wird die Option nur dann ausüben, wenn der Ausübungspreis höher (also für ihn günstiger) ist als der aktuelle Börsenkurs von Siemens.
Der Optionsstillhalter bucht den Kauf wie folgt:
Nehmen wir an, der Börsenkurs von Siemens zum Ausübungstag ist 135 Euro, so macht der Optionsstillhalter einen Verlust, denn er muss zu 150 Euro pro Stück kaufen.
Der Bericht „Wertentwicklung“ zeigt den im Vergleich zum Kaufpreis geringeren Marktwert der Siemensaktien, die der Optionsstillhalter nun in seinem Depot hat.
Dennoch hat sich das gesamte Optionsgeschäft für den Stillhalter gelohnt, denn zusammen mit der vereinnahmten Optionsprämie in Höhe von 1.000 Euro kommt er immer noch auf einen Gewinn in Höhe von 850 Euro oder 56,67% bezogen auf den Einstandspreis von 1.500 Euro.
Zu beachten ist, dass der FinanzManager nur dann eine sinnvolle Rendite in % angeben kann, wenn ein Einstandspreis in Form eines Kaufes vorliegt. Wäre die Option verfallen und der Optionsstillhalter hätte lediglich die Einnahme in Höhe von 1.000 Euro erzielt, wäre die Rendite in % unendlich hoch.
Auch hier zeigt sich, dass das besondere Einzahlungs-/Auszahlungsprofil bei Short-Optionen nicht immer dieselben Renditeberechnungen wie bei „klassischen“ Wertpapiergeschäften ermöglicht.