Hat der Optionsstillhalter eine Kaufoption (Call) verkauft, ist er nunmehr zur Lieferung des Basiswertes verpflichtet.
Auch in diesem Fall wird der Optionskäufer die Option nur dann ausüben, wenn er die Siemensaktie darüber günstiger als zum aktuellen Börsenkurs bekommen kann.
Der Optionsstillhalter bucht einen Wertpapierverkauf wie folgt:
Im Beispiel muss der Stillhalter 10 Siemensaktien für 120 Euro pro Stück verkaufen, die an der Börse für 135 Euro gehandelt werden. Da er die Aktien erst kurz vor der Optionsausübung zu genau diesem Preis gekauft hat, realisiert er folglich aus dem Aktienverkauf einen Verlust in Höhe von 10 Stück x 15 Euro = 150 Euro.
Der Bericht „Wertentwicklung“ stellt das Optionsgeschäft wie folgt dar:
Auch hier ergibt sich für den Optionsstillhalter dank der vereinnahmten Optionsprämie in Höhe von 1.000 Euro immer noch ein Gewinn von 850 Euro. Die Rendite in % wird nun höher als bei der Ausübung der Put-Option ausgewiesen, was dem geringeren Einstandspreis für die der Option zugrundeliegenden Siemensaktien geschuldet ist.
Zu beachten: Ob und in welcher Höhe sich für den Optionsstillhalter ein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf der Siemensaktien ergibt, hängt naturgemäß von dem gezahlten Einstandspreis ab. Dieser kann höher oder niedriger als der aktuelle Börsenkurs und auch höher oder niedriger als der Ausübungspreis liegen.
Für die Gewinn/Verlust- und Renditeberechnung wird der FinanzManager stets nur den faktisch erzielten Gewinn oder Verlust berücksichtigen, nicht aber den kalkulatorischen Verlust („was hätte man mehr erzielen können, wenn man nicht über die Option, sondern an der Börse verkauft hätte“), also im obigen Beispiel die 150 Euro.