Bausparvertrag Darlehensphase

Bausparvertrag Darlehensphase

Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet.

Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet.

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern.

Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist. Allerdings kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise verweigern, wenn zum Beispiel keine ausreichende Bonität vorliegt.

Im Falle einer Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens erfolgt die Überweisung etwa vier Wochen nach dem Antrag zur Inanspruchnahme.

Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

 

Der Dialog zum Einrichten eines Bausparvertrages in der Darlehensphase ist in die 3 Bereiche Kreditverwaltung, Kreditkonditionen und Ratenzahlung eingeteilt und beinhaltet folgende Felder:

 

Kreditverwaltung

Kreditart:

Wählen Sie aus der Auswahlliste die gewünschte Kreditart aus.

 

Bezeichnung:

Vergeben Sie einen aussagefähigen Namen für den Kredit.

 

aufnehmen

Sie können ein Bauspardarlehen nur aufnehmen aber nicht vergeben.

 

Kreditbetrag:

Geben Sie die Höhe des Kredites an.

 

Kreditbeginn:

Das Datum des Kreditabschlusses.

 

mitfinanzierte Gebühren:

Tragen Sie hier ggf. Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren ein, die für die Bereitstellung der Kreditsumme anfallen.

 

Disagio:

Disagio ist der Differenzbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungssumme. Ein Disagio von 5% bedeutet beispielsweise, dass von einem Kredit nur 95% ausgezahlt werden, aber 100% zurückgezahlt werden müssen. Bei einem Disagio handelt es sich um vorweggenommene Zinsen oder Kreditbearbeitungsgebühren.

 

Kreditkonditionen

Geplante Laufzeit:

Hier wird die geplante Laufzeit in Wochen, Monaten, Jahren oder Raten eingetragen. Näherer Informationen dazu finden Sie hier in der Hilfe:

 

Nominalzins (in %):

Der Nominalzins ist der Zins, der jährlich für ein Darlehen zu zahlen ist. Dabei berücksichtigt der Nominalzins im Gegensatz zum Effektivzins weder die Verrechnungsmethode der Bank noch die Kreditnebenkosten.

 

anfängliche Tilgung:

Die anfängliche Tilgung bezeichnet den Tilgungsanteil der ersten Darlehensrate. Mit jeder weiteren Rate nimmt der Tilgungsanteil zu und gleichzeitig der Zinsanteil ab.

 

Zinsberechnung:

Legen Sie fest in welchem Turnus die Berechnung von Zins- und Tilgungsanteil des Kredites durchgeführt wird.

 

Tilgungsbeginn:

Die Tilgung der Finanzierungssumme kann erst zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt werden. Dadurch können temporäre finanzielle Engpässe überbrückt werden, da zunächst nur der Zinsanteil der Rate anfällt.

 

Ratenzahlung

erste Rate weicht ab von regelmäßiger Rate:

Setzen Sie hier ein Häkchen, falls die erste Rate von den anderen regelmäßigen Raten abweicht.

 

erste Rate am (abweichende erste Rate):

Datum für die Zahlung der abweichenden ersten Rate.

 

Tilgungsanteil (abweichende erste Rate):

Wie hoch ist der Tilgungsanteil der abweichenden ersten Rate?

 

Zinsanteil (abweichende erste Rate):

Wie hoch ist der Zinsanteil der abweichenden ersten Rate?

 

Summe erste Rate (abweichende erste Rate):

Die berechnete Summe aus Zins- und Tilgungsanteil der ersten abweichenden Rate.

 

Regelmäßige Rate

Das Datum der ersten regelmäßigen Ratenzahlung.

 

Zahlungsweise:

Der Turnus für die regelmäßige Ratenzahlung.

 

Raten pro Jahr:

Die Anzahl der jährlichen Raten.

 

(Summe) regelmäßige Rate:

Die errechnete regelmäßige Rate, resultierend aus den gemachten Angaben.

 

Letzte Rate/Restschuld:

Die verbleibende Restschuld, die am Ende der eingegebenen Kreditlaufzeit übrigbleibt, sofern die Laufzeit bzw. die Anzahl der Zahlungen nicht ausreicht den Kredit vollständig zu tilgen.