Buchungs-
vorlagen?
Eine Buchungsvorlage ist - technisch gesprochen - eine Vorlage für eine Überweisung, eine Lastschrift, eine Terminüberweisung oder einen Dauerauftrag, also eine Buchung, die Sie selbst durchführen, und die sich im Umgang mit dem FinanzManager ähnlich verhält wie ein Template in einer Textverarbeitung. Ziel ist es dabei, den elektronischen Überweisungsträger aus der Vorlage so vollständig wie möglich zu erzeugen.
Die Buchungsvorlage ist dabei eng verknüpft mit dem Zahlungsempfänger, der im FinanzManager unter der Rubrik Adressen verwaltet wird.
Die Inhalte eines elektronischen Überweisungsträgers setzen sich aus zwei Quellen zusammen:
den Angaben zur Person selbst und deren Bankverbindung
den Angaben zum Verwendungszweck, Betrag und Kategorie.
Beim Anlegen einer Überweisung können Sie wählen, ob Sie nur die Adressdaten übernehmen wollen (blaue Zeile) oder die Adressdaten mit den Inhalten aus der Buchungsvorlage (grüne Zeile).
Die Angaben zur Adresse und zur Buchungsvorlage werden standardmäßig erzeugt, wenn Sie eine Überweisung an einen bislang unbekannten Empfänger erfassen.
Nachträglich können Sie diese Angaben in der entsprechenden Rubrik ändern.
Wie sich der FinanzManager beim Anlegen einer Buchung verhalten soll, also ob eine Buchungsvorlage direkt erstellt werden soll oder nicht, können Sie unter den Einstellungen (F11)
Darüber hinaus können Sie eine Buchungsvorlage auch aus dem Kontoblatt heraus manuell anlegen, indem Sie eine Buchung markieren und mit der rechten Maustaste oder der Tastenkombination Strg + m zu einer Buchungsvorlage machen. |
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Die Buchungsvorlage dient also in erster Linie dazu, einen Überweisungsvorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Darüber hinaus hat sie durch die Zuordnung zu einer Kategorie oder Klasse - also Angaben, die mit dem Transfer zu der Bank nichts zu tun haben - auch schon eine ordnende Funktion: Die Buchung soll später im Kontoblatt richtig kategorisiert werden.
Durch die Zuordnung einer Kategorie in der Buchungsvorlage nehmen Sie also technisch einen Schritt vorweg, der erst mit Abholen der Bankumsätze erfolgt und damit in den "Zuständigkeitsbereich" der Regel fällt.