Vorabinformation

Vorabinformation
Vorab-
information

Unter einer Vorabinformation versteht man die Benachrichtigung über einen bevorstehenden Lastschrifteinzug.

Sie ist verpflichtend für denjenigen, der die Lastschrift einziehen möchte. Das gilt auch für den privaten Bereich und das Vereinswesen.

 

Für die wiederkehrenden Lastschriften eines Vereines kann dies i.d.R. in einem (separaten) Schreiben erfolgen. Für einmalige Lastschriften eines Unternehmers bietet es sich an, dies jeweils zusammen mit der Rechnung zu tun.

 

Wichtig ist in beiden Fällen, dass diese Information fristgerecht übermittelt wird, nämlich mindesten 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum. Individuelle Fristen dürfen in einem bestimmten Rahmen unter den Parteien vereinbart werden.

 

Mit dem Aufruf des Exports der Mandate für die Vorabinformation werden im Benutzerverzeichnis

 

 

C:\Benutzer\Benutzername\Eigene Dokumente\Lexware\FinanzManager\SEPA

 

automatisch zwei Serienbrief-Vorlagen erzeugt, die mit den exportierten Mandatsdaten verknüpft sind.

 

Mindestangaben einer Vorabinformation sind: Betrag, Fälligkeit, Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz.