Sofern sich die Voraussetzungen für ein in der Vergangenheit erteiltes SEPA Mandat ändern, muss diese Änderung zwischen den Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen erneut schriftlich vereinbart werden.
Grundsätzlich können alle Daten eines SEPA Mandats geändert werden, ohne dass im rechtlichen Sinne ein neues SEPA Mandat erteilt bzw. eingeholt werden muss. Beide Vertragspartner dürfen zudem begründbare und damit notwendige SEPA Mandatsänderungen nicht ablehnen.
Änderungen von SEPA Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen SEPA Mandats sind z.B. möglich bei Namensänderung wegen Heirat (da sich hier Person nicht ändert), Änderung der Kontoverbindung bei derselben Bank, Änderung der SEPA Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger.
Eine Änderung des SEPA Mandat sollte jedoch in Schrift- bzw. Textform erfolgen, da der Zahlungsempfänger ansonsten den Nachweis für ein gültiges SEPA Mandat nur schwer erbringen kann.
Geänderte SEPA Mandatsdaten sind von daher mit der SEPA Lastschriftdatei (einmalig bei ersten SEPA Lastschrift nach der Mandatsänderung) zu transportieren. Bei einer Änderung der Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen bei derselben Bank wird beispielsweise mit der SEPA Lastschrifteinreichung die alte und die neue Kontoverbindung (IBAN) mittransportiert.
Vom Zahlungsempfänger initiierte SEPA Mandat Änderungen sind: |
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SEPA Mandat ID |
Angabe: alte und neue SEPA Mandatsreferenz |
Namensbezeichnung |
Angabe: alter und neuer Gläubigername |
Bei einer Firmenlastschrift (B2B) ist zudem zu beachten, dass der Zahlungspflichtige seine Bank über die Mandatsänderung separat informieren muss, da diese vor der Einlösung von B2B Lastschriften überprüfen muss, ob ein entsprechendes gültiges Mandat existiert. Grundsätzlich sollten gläubigerinitiierte Änderungen eines SEPA Mandat insbesondere bei SEPA Firmen-Lastschriften B2B dem Kunden rechtzeitig vorab avisiert werden, damit der Zahlungspflichtige seiner Bank den SEPA Mandat Änderungsauftrag erteilen kann.
Vom Zahlungspflichtigen initiierte SEPA Mandat Änderungen sind: |
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Neue Kontoverbindung bei der derselben Bank (IBAN) |
Angabe: alte & neue IBAN des Zahlungspflichtigen |
Neue Kontoverbindung bei einer anderen Bank (IBAN und BIC) |
Bankverbindungsänderung muss bei der neuen Bank als erstmalige Lastschrift (SEPA FRST) eingereicht werden |
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