Bankverbindung des Mandats ändern

Bankverbindung des Mandats ändern

Im Laufe der Zeit können sich die Voraussetzungen für ein in der Vergangenheit erteiltes Mandat ändern. Diese Änderung muss zwischen den Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen erneut schriftlich vereinbart werden.

 

Eine reine Änderung des Mandats kann durchgeführt werden, ohne dass im rechtlichen Sinne ein neues Mandat erteilt bzw. eingeholt werden muss.

Die Vertragspartner dürfen eine begründbare und damit notwendige Mandatsänderung nicht ablehnen.

 

Eine Mandatsänderung muss zum Zwecke eines Nachweises in der Schriftform erfolgen, da der Zahlungsempfänger ansonsten den Nachweis für ein gültiges Mandat nur schwer erbringen kann.

 

Wenn eine Änderung der Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen gleichzeitig mit einem Bankwechsel einhergeht, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen, da der Zahlungspflichtige in dem Mandat zusätzlich auch seine neue Bank anweisen muss, die Lastschrift(en) vom Lastschriftgläubiger einzulösen.

 

Bei einer Firmenlastschrift (B2B) ist zudem zu beachten, dass der Zahlungspflichtige seine Bank über die Mandatsänderung separat informieren muss, da diese vor der Einlösung von B2B Lastschriften überprüfen muss, ob ein entsprechendes gültiges Mandat existiert.

 

Bei einer Änderung von IBAN und BIC bei einer Basislastschrift muss der nächste auszuführende Lastschrifteinzug wie eine Erstlastschrift behandelt werden.

Die Vorlagefrist ist auch hier, die für CORE vorgesehene (D-1). Wenn nur die IBAN geändert wird, wird die nächste Lastschrift CORE wie eine Folgelastschrift mit derselben Vorlagefrist (D-1) behandelt.

Werden aus bankinternen organisatorischen Gründen, die durch das Kreditinstitut des Zahlers begründet sind, die IBAN und/oder BIC geändert wird, wird kein neues Mandat benötigt

Die neuen Bankverbindungen sollten in diesem Fall als eine technische Änderung in die Mandatsverwaltung eingefügt werden, denn diese Informationen müssen beim nächsten Lastschrifteinzug unter Angabe der neuen und alten IBAN des Zahlers im Datensatz mitgegeben werden.

Die 36 Monate Frist wird durch eine Änderung des Mandats nicht unterbrochen, denn das Datum spielt für die Erteilung des Mandats keine Rolle.

Entscheidend für Ablauf des Mandats ist hingegen der Zeitraum vom Fälligkeitstermin (Due Date) zum Fälligkeitstermin der aufeinander folgenden Lastschriften, und zwar beginnend mit dem Fälligkeitsdatum der Erstlastschrift und dann erneut mit dem Fälligkeitsdatum jeder weiteren Lastschrift.

 

Im FinanzManager erlauben wir die Änderung der Bankverbindung in einem bestehenden Mandat.

 

Bearbeiten

Um eine neue Bankverbindung zu einem bestehenden Empfänger hinzuzufügen oder eine vorhandene Bankverbindung zu editieren, klicken Sie auf das Symbol Bearbeiten oberhalb des Objektfensters Bankverbindungen.

Es öffnet sich der Detailbereich Bankverbindungen unterhalb der Listenansicht. Klicken Sie mit der Maus einfach in das betreffende Feld und nehmen Sie die Änderungen vor. Klicken Sie dann auf Speichern, um die Änderungen zu übernehmen.

Bei der Änderung einer Bankverbindung mit einem aktiven Mandat erhalten Sie folgende Meldung: