Nachdem Sie im obigen Beispiel die Vorgehensweise beim Abgleichen von regelmäßigen Buchungen kennengelernt haben, stellen wir Ihnen nun noch einen Sonderfall vor: den Abgleich von Regelmäßigen Buchungen, die als Splittbuchung hinterlegt wurden.
Splittbuchungen bieten Ihnen die Möglichkeit, den Betrag einer Buchung auf mehrere Kategorien zu verteilen, beispielsweise Ihre Mietzahlungen in Miete und Nebenkosten aufzusplitten.
Das hilft Ihnen wiederum später in der Auswertung, Ihre Finanzen besser zu überblicken.
Im Normalfall stellt die Zuordnung von Splittbuchungen kein Problem dar: Sie werden genauso wie Regeln behandelt.
Das heißt, der FinanzManager zieht Empfängername und Betrag für den Abgleich heran.
Was aber geschieht, wenn beim Kontoabgleich der Betrag des Kontoumsatzes von dem Betrag der gemerkten Splittbuchung abweicht?
Das folgende Beispiel stellt diese Problematik vor.
Fallbeispiel
Sie haben eine Ihrer regelmäßigen Ausgangs-Buchungen als Splittbuchung angelegt: So wurde die Telefonrechnung, die monatlich von Ihrem Anbieter per Lastschrift eingezogen wird, in Grundgebühr, Internet und Telefonverbindungen aufgeteilt.
Beim Kontoabgleich soll der jeweils abgebuchte Gesamtbetrag möglichst automatisch der Splittbuchung im Kontoblatt zugeordnet werden.
Unser Beispiel geht nun davon aus, dass die Telefonrechnung in einem Monat wesentlich höher ausfällt und damit am Rande des vom FinanzManager tolerierten Rahmens für den automatischen Abgleich liegt.
Der FinanzManager kann den Abgleich dennoch ausführen und hierbei die angenommenen Splittbeträge an den Gesamtbetrag proportional anpassen.
Themen