Mit dem Erinnerungsdatum können Sie festlegen, wann sie an die Kündigung eines Vertrags erinnert werden möchten.
Für die Erinnerung an die Kündigung gibt es eine Einstellungsmöglichkeit. Über das Menü Ansicht können Sie den entsprechenden Dialog aufrufen.
In dem angezeigten Dialog können Sie die Vorlaufzeit für die Erinnerung an die Kündigung einstellen.
Möglich sind 2 Tage bis 100 Tage. Als Standard sind 30 Tage vorbelegt. Diese Einstellung gilt für alle Verträge in den Vertragssammlungen.
Wenn Sie ein Erinnerungsdatum hinterlegt haben, wird mit dem Erreichen dieses Datums beim Öffnen der Datei eine Meldung in der rechten unteren Ecke des Programmfensters angezeigt, die an den Vorgang erinnert.
Sie können sich danach wieder erinnern lassen. Standardmäßig werden sie immer am nächsten Tag erinnert. Sie können die Erinnerung entweder abschalten oder auf einen zukünftigen Zeitraum legen. Die Anzeige des möglichen Datums in der Zukunft hängt davon ab, wie weit das Kündigungsdatum in der Zukunft liegt.
Falls Sie den Vertrag bereits gekündigt haben, wählen Sie den Eintrag Vertrag ist gekündigt.
Falls Sie den Vertrag nicht kündigen möchten und das Kündigungsdatum in die Zukunft stellen möchten, wählen Sie Vertrag läuft weiter.
Wenn Sie nur die Erinnerung abschalten möchten, wählen Sie Nicht mehr erinnern.
Fenster Erinnerungen/ Zahlungserinnerungen
In den Zahlungserinnerungen und im Fenster Erinnerungen wird die Erinnerung an die Kündigung auch angezeigt.