Eine Kündigung beschreibt eine einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung (z.B. Kündigungsschreiben).
Typische Dauerschuldverhältnisse sind der Arbeitsvertrag, der Versicherungsvertrag oder der Handyvertrag. Ein Kaufvertrag hingegen fällt nicht in diese Kategorie, da er keine wiederkehrenden Leistungen umfasst. Durch eine Kündigung wird somit ein vertragliches Verhältnis beendet, wobei je nach Vertrag bestimmte Formvorschriften sowie Fristen eingehalten werden müssen.
Je nach Vertrag muss ein Kündigungsschreiben bestimmten Formvorschriften genügen. Man unterscheidet hierbei grob zwischen der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und der Textform (z.B. E-Mail) einer Kündigung. Im Text des Kündigungsschreibens muss unmissverständlich der Wille der Vertragsbeendigung festgehalten werden.
Bei Kündigungen unterscheidet man darüber hinaus zwischen der ordentlichen Kündigung (Einhaltung der vertraglichen Laufzeit und Kündigungsfrist) und der außerordentlichen Kündigung (fristlose Kündigung). Im letztgenannten Fall muss das Kündigungsschreiben den Grund der Kündigung (z.B. Umzug ins Ausland, Arbeitslosigkeit, Todesfall) und einen Nachweis enthalten.
einhalten
Wer einen Vertrag kündigen möchte, muss nicht nur Fristen einhalten. Unanfechtbar wird ein Kündigungsschreiben nur durch das strikte Einhalten bestimmter Regeln. Wer mit seiner Kündigung auf Nummer sicher gehen will, verschickt sie per Einschreiben.
Das Kündigungsschreiben - formal richtig und pünktlich zugestellt - ist unanfechtbar.
Verträge legen fest, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben, bestimmen die Dauer eines Vertrages, aber auch die Modalitäten für eine Kündigung. Wer ein Vertragsverhältnis beenden will, muss dies schriftlich tun. Eine Kündigung muss immer handschriftlich unterzeichnet werden, wenn sie wirksam werden soll.
Ein Kündigungsschreiben unterliegt auch formal einigen Regeln. Es muss zum einen die genaue Anschrift des Adressaten enthalten und selbstverständlich auch die des Absenders.
Auch das Datum ist von großer Bedeutung. Jeder Vertrag enthält Angaben über die Kündigungsfrist des Vertrages. Kann dieser jeweils zum 15. eines Monats gekündigt werden, muss das Datum des Verfassens also einige Tage davor liegen. Um sicher zu gehen, dass der Adressat das Schreiben auch erhalten hat, bieten sich zwei Möglichkeiten an. Entweder gibt man das Schreiben persönlich ab und lässt sich den Erhalt quittieren oder man schickt es per Einschreiben.
Welche Informationen ein Kündigungsschreiben enthalten muss, ergibt sich aus dem Vertrag. Handelt es sich um einen Mietvertrag für eine Wohnung, reicht die Adresse. Bei einer Versicherung gehören immer auch die Policennummer und die Kundennummer in das Schreiben.