Ab Januar 2009 werden die Quellensteuerarten Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag durch eine einheitliche Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ersetzt. Dieser Abgeltungsteuer unterliegen, neben laufenden Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden, auch Erträge aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften.
Der FinanzManager bietet für eine Übergangszeit in allen relevanten Buchungsdialogen sowohl Eingabefelder für die bisherigen Quellensteuerarten, sowie für die Abgeltungsteuer und die in diesem Zusammenhang ggf. erhobene Kirchensteuer an.
Die Eingabefelder für die Abgeltungsteuer sind bereits jetzt aktiviert. Sie können also für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2008 noch nach dem alten Recht buchen und ab 2009 mit den neuen steuerlichen Vorschriften. Der FinanzManager ist dafür bereits jetzt bestens gerüstet.
Die fünf wichtigsten Fragen & Antworten zur Abgeltungsteuer
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)
Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.
Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?
Die Abgeltungsteuer wird in Zukunft direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalerträge gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren.
Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.
Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?
Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert - und sich das "zu viel" gezahlte Geld über seine Steuererklärung im Folgejahr zurückholt.
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, sondern die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an - unabhängig von der Haltedauer.
Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei. Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.
Was ändert sich für meine Altersvorsorge?
Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup -Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt.
Lohnt sich die Umschichtung bisheriger Kapitalanlagen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen?
Zum Teil wird Steuerpflichtigen empfohlen, die Übergangsregelungen auszunutzen, Vermögen umzuschichten und bestimmte Kapitalanlagen noch im Jahre 2008 zu erwerben, um die Abgeltungsteuer zu umgehen.
Doch ist bei der Wahl einer Spar- oder Finanzstrategie nicht der steuerliche Aspekt, sondern die individuelle Lebensplanung entscheidend. Sparer sollten also vor allem darauf achten, wie lang sie sich an eine Anlageform binden und welche Risiken sie eingehen wollen.
Außerdem sollte jeder abwägen, ob die eventuellen zusätzlichen Kosten der neuen Kapitalanlage durch die steuerlichen Vorteile ausgeglichen werden. Umschichtungen sind meist mit Spesen oder Ausgabeaufschlägen bei neu erworbenen Investmentanteilen verbunden. So sind beispielsweise die steuerlichen Möglichkeiten beim Erwerb von Dachfondsanteilen mit Kosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds als auch der Zielfonds verbunden.
Themen