Möchten Sie einen Anleiheverkauf in Ihrem Wertpapierkonto (Depot) verbuchen, so wählen Sie im Kontoblatt die Vorgangsart Verkauf. Es öffnet sich der Dialog Wertpapier verkaufen, in dem Sie alle relevanten Daten zu Ihrem Anleiheverkauf erfassen können. Die Eingabemöglichkeiten, die dieses Dialogfenster bietet, werden nachfolgend detailliert erläutert, in dem wir Sie Schritt für Schritt durch die Verkaufsbuchung führen.
Die Vorgangsart steht auf der Bezeichnung Verkauf und wird beim Aufruf dieses Dialogs automatisch voreingestellt. Wenn Sie stattdessen eine andere Vorgangsart verwenden möchten, können Sie die Vorgangsart in der Auswahlliste umstellen.
Setzen Sie zunächst Datum und Wertstellung auf die von Ihrer Bank in der Verkaufsabrechnung mitgeteilten Daten. Als Datum geben Sie dabei das Schlussdatum bzw. den Schlusstag ein. Dies ist das Datum, an dem Ihr Verkaufsauftrag an der Börse ausgeführt wurde. Für Berechnungen der steuerlich relevanten Haltefristen wird der FinanzManager mit diesem Schlussdatum rechnen.
Als Wertpapierkonto wird das Konto angezeigt, in dem Sie sich aktuell befinden und in das Sie den Verkauf einbuchen. Bitte prüfen Sie bei mehreren Depotkonten, ob Sie sich im richtigen Depot für diesen Verkauf befinden.
Als Verrechnungskonto müssen Sie ein Bankkonto (Geldkonto) auswählen, auf das der Verkaufserlös gebucht wird. Auch einen frei definierbaren Verwendungszweck zur späteren schnelleren Identifizierung dieser Buchung im Kontoblatt können Sie eintragen.
Im Bereich Stammdaten des Verkaufsdialogs wählen Sie zunächst die Anleihe aus, die Sie aktuell verkaufen möchten. Dazu öffnen Sie die Auswahlliste, in der alle bereits angelegten Wertpapiere zur Verfügung stehen.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Wertpapiere verkaufen können, die Sie auch aktuell als Depotbestand halten. Nach Auswahl einer Anleihe wird im Feld Nennwert der verfügbare Nennwertbestand dieser Anleihe angezeigt. Ist kein Bestand verfügbar, so überprüfen und korrigieren Sie bitte Ihre getroffene Auswahl.
Im Bereich Auftrag geben Sie nun die konkreten Orderdaten Ihres Anleiheverkaufs ein. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anleihe, anders als z.B. bei Aktien, der Kurs in Prozent des Nennwerts eingetragen wird.
Anstelle einer Stückzahl geben Sie das gesamte bei diesem Verkauf gehandelte Nennwertvolumen ein. Übernehmen Sie alle Daten einfach von Ihrer Depotabrechnung. Bezieht sich ein Verkauf oder eine Entnahme auf mehrere Buchungen, so wird der FinanzManager stets nach dem FIFO-Verfahren (First-in/First-out) ausbuchen.
Stückzinseingabe
Beim Verkauf einer Anleihe haben Sie die Möglichkeit, die beim Verkauf vereinnahmten Stückzinsen zu erfassen. Stückzinsen stellen die Zinserträge der Anleihe dar, die sich vom letzten Ausschüttungsdatum bzw. seit der Emission bis zum Datum Ihres Verkaufs angesammelt haben.
Diesen Zinsbetrag erhalten Sie beim Verkauf der Anleihe vom Käufer zusätzlich zum Verkaufserlös vergütet (sprich bezahlt), denn bei einer späteren Zinszahlung kommen Sie nicht mehr in den Genuss der Auszahlung dieses Zinsanspruchs. Geben Sie deshalb den Verkaufskurs stets ohne Stückzinsen (auch "Clean-Price" genannt) und die vereinnahmten Stückzinsen separat in die entsprechenden Felder ein.
Über die Schaltfläche Kosten öffnen Sie einen weiteren Eingabedialog, in dem Sie alle Kosten dieser Verkaufstransaktion erfassen können. Geben Sie hier die entsprechenden Beträge wie Maklerprovision, Börsenplatzentgelt und andere Kosten, ein.
Mit dem Verkauf einer Anleihe können Kapitaleinkünfte in Form von vereinnahmten Stückzinsen oder als ein Teil des Rückzahlungsbetrages realisiert werden. Diese Kapitaleinkünfte sind in der Regel zinsabschlagsteuerpflichtig. Sie haben deshalb die Möglichkeit, die abgeführte inländische und/oder ausländische Quellensteuer hier zu erfassen:
Haben Sie keinen Steuerabzug einzugeben, weil dieser durch einen Freistellungsauftrag vollständig abgedeckt ist, so lassen Sie die Felder im Bereich Steuer einfach leer.
Wurde nur auf einen Teil der steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen Quellensteuer erhoben, weil Ihr Freistellungsauftrag nur noch einen Teil der Einkünfte freistellen konnte, so tragen Sie die Steuern in der tatsächlich abgeführten Höhe ein.
Verfahren Sie ebenso, wenn die vereinnahmten Stückzinsen beim Verkauf gegen zuvor verausgabte Stückzinsen aus Ankäufen saldiert wurden (Stückzinstopf-Prinzip).
Der FinanzManager zieht die gezahlten Steuern vom Bruttoertrag ab, mindert den Kontozugang entsprechend und weist die Steuern in den Berichten aus.
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