Fonds
Möchten Sie den Verkauf eines Fonds Ihrem Wertpapierkonto verbuchen, so wählen Sie im Wertpapierkontoblatt die Vorgangsart Verkauf. Es öffnet sich der Dialog Wertpapier verkaufen, in dem Sie alle relevanten Daten zu Ihrem Fondsverkauf erfassen können. Die Eingabemöglichkeiten, die dieses Dialogfenster bietet, werden nachfolgend detailliert erläutert, in dem wir Sie Schritt für Schritt durch die Verkaufsbuchung führen.
Die Vorgangsart steht auf der Bezeichnung Verkauf und wird beim Aufruf dieses Dialogs automatisch voreingestellt. Wenn Sie stattdessen eine andere Vorgangsart verwenden möchten, können Sie die Vorgangsart jederzeit umstellen.
Setzen Sie zunächst Datum und Wertstellung auf die von Ihrer Bank in der Verkaufsabrechnung mitgeteilten Daten. Als Datum geben Sie dabei das Schlussdatum bzw. den Schlusstag ein. Dies ist das Datum, an dem Ihr Verkaufsauftrag an der Börse bzw. bei der Fondsgesellschaft ausgeführt wurde. Für Berechnungen der steuerlich relevanten Haltefristen wird der FinanzManager mit diesem Schlussdatum rechnen.
Als Wertpapierkonto wird das Konto angezeigt, in dem Sie sich aktuell befinden und in das Sie den Verkauf buchen. Bitte prüfen Sie bei mehreren Depotkonten, ob Sie sich im richtigen Depot für diesen Verkauf befinden.
Als Verrechnungskonto müssen Sie ein Bankkonto (Geldkonto) auswählen, auf das der Verkaufserlös gutgeschrieben wird. Auch einen frei definierbaren Verwendungszweck zur späteren schnelleren Identifizierung dieser Buchung im Kontoblatt können Sie eintragen.
Im Bereich Stammdaten des Verkaufsdialogs wählen Sie zunächst den Fonds aus, den Sie aktuell verkaufen möchten. Dazu öffnen Sie die Auswahlliste, in der alle bereits angelegten Wertpapiere zur Verfügung stehen. Achten Sie darauf, dass Sie nur Wertpapiere verkaufen können, die Sie auch aktuell als Depotbestand halten. Nach Auswahl eines Fonds wird im Feld Stück der verfügbare Bestand dieses Fonds angezeigt. Ist kein Bestand verfügbar, so überprüfen und korrigieren Sie bitte Ihre getroffene Auswahl.
Im Bereich Auftrag geben Sie nun die konkreten Orderdaten Ihres Fondsverkaufs ein. Beim Verkauf eines Fonds haben Sie die Möglichkeit, die beim Verkauf erhaltenen Zwischengewinne einzutragen. Zwischengewinne stellen die laufenden Erträge der Fonds dar, die sich vom letzten Ausschüttungsdatum bzw. Thesaurierungsdatum bis zum Datum Ihres Verkaufs angesammelt haben.
Der gesonderte Ausweis von Zwischengewinnen wird zum Zweck einer steuerlichen Differenzierung der Fondserträge in kapitalertragsteuerpflichtige Erträge und ggf. steuerfreie Kursgewinne vorgenommen. Sie müssen den Zwischengewinn nicht gesondert erfassen, wenn Sie keinen Wert auf diese Differenzierung in den Berichten und Auswertungen vom FinanzManager legen.
Nicht jeder Fonds weist Zwischengewinne aus. Es kann durchaus vorkommen, dass keine Erträge erwirtschaftet wurden oder dass es sich um einen ausländischen Fonds handelt.
Beim Fondsverkauf ist der Zwischengewinn pro Anteil in der Regel bereits im Verkauf- bzw. Rücknahmepreis enthalten. Deshalb sollten Sie den Kurs einschließlich eventuell anfallender Zwischengewinne angeben.
Über die Schaltfläche Kosten öffnen Sie einen weiteren Eingabedialog, in dem Sie alle Kosten dieser Verkaufstransaktion erfassen können. Geben Sie hier die entsprechenden Beträge wie Maklerprovision, Börsenplatzentgelt und andere Kosten, ein.
Mit dem Verkauf eines Fonds können Kapitaleinkünfte in Form von vereinnahmten Zwischengewinnen oder als ein Teil des Rückzahlungsbetrages realisiert werden. Diese Kapitaleinkünfte können kapitalertrags- oder zinsabschlagsteuerpflichtig sein. Im Bereich Steuer des Kostendialogs haben Sie die Möglichkeit abgeführte inländische und/oder ausländische Quellensteuer zu erfassen.
Haben Sie keinen Steuerabzug einzugeben, weil dieser durch einen Freistellungsauftrag vollständig abgedeckt ist, so lassen Sie die Felder im Bereich Steuer einfach leer.
Wurde nur auf einen Teil der steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen Quellensteuer erhoben, weil Ihr Freistellungsauftrag nur noch einen Teil der Einkünfte freistellen konnte, so tragen Sie die Steuern in der tatsächlich abgeführten Höhe ein.
Verfahren Sie ebenso, wenn die beim Verkauf realisierten Erträge gegen zuvor verausgabte Zwischengewinne aus Ankäufen saldiert wurden (Netto-Prinzip).
Der FinanzManager wird die gezahlten Steuern vom Bruttoertrag abziehen, den Kontozugang entsprechend mindern, sowie die Steuern in den Berichten und Auswertungen ausweisen.
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